Hockenheim-Ring GmbH
Am Motodrom
68766 Hockenheim

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Geschäftsführung:

Georg Seiler
Dr. Karl-Josef Schmidt

Ansprechpartner Website:

Yvonne Blaull
E-Mail: presse@hockenheimring.de

Registergericht: Mannheim
Registernummer: HRB 422129
Ust-Ident-Nummer: DE 144284393


Disclaimer

Die Angaben auf dieser Homepage wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Dennoch kann die Hockenheim-Ring GmbH keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Hinweise zum Copyright

Die vorliegenden Inhalte dieser Website der Hockenheim-Ring GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen lediglich zu privaten Zwecken oder Pressezwecken genutzt werden. Die sonstige Verwendung der Texte und Abbildungen, auch auszugsweise, ist ohne die schriftliche Zustimmung der Hockenheim-Ring GmbH urheberrechtswidrig und strafbar.

Hinweise zum Fotografieren und Filmen auf dem Gelände des Hockenheimrings

Das Fotografieren und Filmen auf dem Hockenheimring Baden-Württemberg ist nur für private Zwecke und für Pressezwecke gestattet. Jegliche Art der kommerziellen und werblichen Nutzung dieses Bildmaterials ist nicht erlaubt und bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch die Hockenheim-Ring GmbH. Bei Zuwiderhandlung drohen Schadensersatzforderungen durch die Hockenheim-Ring GmbH. Es gilt das Hausrecht der Hockenheim-Ring GmbH.

Generell ist das Fotografieren und Filmen nur von den Tribünen aus und bei ausgewiesenen Veranstaltungen auch im Fahrerlager gestattet. Personen, die sich ohne gültigen Mitarbeiter-Ausweis, Akkreditierungs-Ausweis oder schriftlicher Genehmigung durch die Hockenheim-Ring GmbH im Innenbereich der Strecke aufhalten, werden des Platzes verwiesen und tragen die rechtlichen Folgen.

Zuschauerordnung

Liebe Rennbesucher,
  • Jeder Zuschauer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein; diese berechtigt ausschließlich zum Zutritt des auf der Karte genannten Bereiches. Das Betreten des Veranstaltungsgeländes ohne gültige Eintrittskarte wird zur Anzeige gebracht.
  • Falls Sie Ihren Zuschauerplatz vorübergehend verlassen, müssen Sie sich an den Kontrollstellen eine Auslasskarte aushändigen lassen. Nur Original-Eintrittskarte und Auslasskarte zusammen berechtigen zum Wiederbetreten des Zuschauerplatzes. Bitte zeigen Sie diese an den Kontrollstellen unaufgefordert vor.
  • Für verlorene oder gestohlene Eintrittskarten wird kein Ersatz ausgestellt, bitte bewahren Sie Ihre Tickets sorgfältig auf.
  • Halten Sie bitte die Tribünenaufgänge und Abgänge frei; wenn Sie Hilfe brauchen, erwarten auch Sie, dass der Sanitätsdienst Sie ungehindert erreichen kann.
  • Das Mitbringen von sperrigen Gegenständen (z. B. Kühltaschen, Getränkekästen, Glasbehältern, Klappstühlen) sowie pyrotechnischer Gegenstände, Waffen und ähnlicher Dinge oder Tieren ist untersagt.
  • Das Lagern oder Zelten, sowie das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen ist nur auf den besonders dafür zugelassenen Plätzen erlaubt. Parken Sie bitte mit Ihrem PKW auf den ausgewiesenen Parkplätzen und lassen Sie sich durch die Ordner und Polizeibeamten einweisen; im Übrigen gelten auch in Hockenheim die Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts.
  • Offenes Feuer und das Abschießen von Raketen und Feuerwerkskörpern sind streng verboten. Sie gefährden in hohem Maße sich selbst und andere Zuschauer.
  • Folgen Sie bitte den Anweisungen des Kontrollpersonals und der Funktionäre; diese tragen zum Gelingen der Veranstaltung auch in Ihrem Interesse bei.
  • Das Betreten von Bereichen, die nicht ausdrücklich für Zuschauer freigegeben sind (z. B. die Rennstrecke, Rettungswege und Sperrzonen) ist untersagt. Sie gefährden damit nicht nur sich selbst und andere Besucher, sondern machen sich des Hausfriedensbruchs strafbar.
  • Helfen Sie mit unsere Umwelt zu schonen. Wenn Sie Abfälle beseitigen wollen, benutzen Sie bitte die bereitgestellten Behälter.
  • Die Hockenheim-Ring GmbH übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten. Dies gilt auch für Gehörschäden, die aufgrund der hohen Geräuschentwicklung durch Motorenlärm o. Ä. entstehen. Bitte sorgen Sie für ausreichenden Gehörschutz.
  • Bitte beachten Sie, dass bei Veranstaltungen nur in eingeschränktem Maß und ausschließlich für private Zwecke fotografiert werden darf, Einzelheiten finden unter dem Punkt Fotografieren und Filmen auf dieser Seite.
  • Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, dass im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen von ihm erstellt, vervielfältigt, gesendet sowie in audiovisuellen Medien benutzt werden. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.
  • Weil jedermann Freude am Motorsport haben soll, der auf dem Hockenheimring Baden-Württemberg geboten wird, bitten wir, diese Anordnungen zu respektieren und Verständnis für das Aufsichtspersonal zu haben. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei unseren Veranstaltungen.

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